Da der Zweck des Vereins die Förderung von Kunst, Kultur und Heimatpflege verfolgt, ist er nach § 52 AO als gemeinnützig anerkannt. Seine Tätigkeit ist darauf ausgerichtet, die All­ge­mein­heit zu fördern. Der Verein finanziert sich durch Mit­glie­derbeiträge, Spen­den und öffentliche Förde­rungen durch Kreis und Land . Sämtliche Einnahmen werden ausschließlich satz­ungsgemäßen Zwecken zur Verfügung gestellt. Spenden an den Verein sind steuerlich abzugsfähig. Spenden­quittungen werden automatisch erstellt.

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